Unverschämt ist die Richterin der vierte Strafkammer LG Augsburg. Aber selbstverständlich sind diese Beweise zulässig. Denn der Täter hat an seine damalige noch Ehefrau, meine Tochter Anastsija Strekalina geschrieben. Und zwar zwei Monaten nach der Tat. Oder meint Hillmann, dass ein Handy nur einseitig benutzt wird. Wenn es um SMS-Nachrichten geht, dann muss man zwei Handys prüfen. Nämlich die Seite des Empfängers und des Absenders und umgekehrt. Wie kann man nur so dumm sein.